Insolvenzberatung — geordnet durch die Krise, Zukunft neu gestalten.
Eine drohende Insolvenz ist nicht das Ende. Für viele Unternehmen ist sie bei der richtigen Vorgehensweise die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb zu erhalten, Schulden zu bereinigen und das Unternehmen neu aufzustellen. Entscheidend ist, früh zu handeln, denn wer früh handelt, hat mehr Optionen und schützt die Geschäftsführung sowie weitere verantwortliche Organe vor persönlicher Haftung.
Insolvenz ist
nicht das Ende.
Zahlungsunfähigkeit droht oder ist bereits eingetreten und die Geschäftsführung weiß nicht, welche Schritte jetzt notwendig sind. Hinzu kommt, dass die Gesellschafter sich uneinig sind und die Gläubiger sowie Banken Druck ausüben und die Mitarbeiter verunsichert werden.
In dieser Situation zählt zweierlei: ein klares Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage und ein neutraler Partner, der ohne Eigeninteresse berät, welcher Weg der richtige ist. Wir begleiten und beraten gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Geschäftsführer und Gesellschafter durch den gesamten Prozess, von der ersten Lageeinschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Zuerst: Insolvenz vermeiden,
wenn es noch möglich ist.
Persönliche Haftung
der Geschäftsführung.
Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.
Gemeinsam mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzleien beraten wir frühzeitig über Handlungsoptionen, dokumentieren die wirtschaftliche Lage belastbar und helfen, Haftungsrisiken zu minimieren, bevor der Druck von außen die Entscheidungen übernimmt.
Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit internationaler Vernetzung, damit unsere Mandanten auch in komplexen Rechtslagen zuverlässig begleitet werden.
Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.
Die Verfahrenswege
im Überblick.
Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.
In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.
Unsere Kooperationspartner
für insolvenzrechtliche Fragen.
Für alle insolvenzrechtlichen Fragestellungen, von der Insolvenzantragspflicht bis zur Erstellung des Insolvenzantrags, kooperieren wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, erfahrenen Insolvenzverwaltern und Sachwaltern. Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen arbeiten wir mit einer großen europäischen Wirtschaftskanzlei zusammen, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleitet.
Warum
wir.
Wir sind neutraler Partner ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Verfahrensweg. Unsere Geschäftsführung sowie hochqualifizierte Seniorberater sind persönlich eingebunden. Wir beraten gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern frühzeitig zur Minimierung von Risiken jeglicher Art und kennen die Kommunikation gegenüber Gläubigern, Banken, Mitarbeitern und, bei kommunalen Kapitalgesellschaften, politischen Trägern und Aufsichtsgremien.
Sollte die Insolvenz nicht mehr abzuwenden sein oder als sinnvoll erachtet werden, beraten und begleiten wir Sie gemeinsam mit allen involvierten Parteien und unseren Kooperationspartnern während des gesamten weiteren Prozesses, beginnend mit allen vorinsolvenzlich erforderlichen Beratungen sowie der Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen.