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Insolvenzberatung — geordnet durch die Krise, Zukunft neu gestalten.

Eine drohende Insolvenz ist nicht das Ende. Für viele Unternehmen ist sie bei der richtigen Vorgehensweise die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb zu erhalten, Schulden zu bereinigen und das Unternehmen neu aufzustellen. Entscheidend ist, früh zu handeln, denn wer früh handelt, hat mehr Optionen und schützt die Geschäftsführung sowie weitere verantwortliche Organe vor persönlicher Haftung.

Insolvenz ist
nicht das Ende.

Zahlungsunfähigkeit droht oder ist bereits eingetreten und die Geschäftsführung weiß nicht, welche Schritte jetzt notwendig sind. Hinzu kommt, dass die Gesellschafter sich uneinig sind und die Gläubiger sowie Banken Druck ausüben und die Mitarbeiter verunsichert werden.

In dieser Situation zählt zweierlei: ein klares Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage und ein neutraler Partner, der ohne Eigeninteresse berät, welcher Weg der richtige ist. Wir begleiten und beraten gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Geschäftsführer und Gesellschafter durch den gesamten Prozess, von der ersten Lageeinschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Porträt Kevin Ruths, ExperConsult

Kevin Ruths

Geschäftsführer

Zuerst: Insolvenz vermeiden,
wenn es noch möglich ist.

Frühzeitiges Handeln ist der entscheidende Faktor. Wenn Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist, gibt es meistens weiterhin Möglichkeiten, das Insolvenzverfahren abzuwenden. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten Strategien zur Insolvenzvermeidung und begleiten deren Umsetzung bis zum Abschluss.

Mögliche Wege
  • Verhandlungen mit Gläubigern zur Stundung oder Reduzierung von Forderungen
  • Ein Schuldenschnitt
  • Abschluss einer Stillhaltevereinbarung
  • Umschuldung mit neuen Rahmenbedingungen zu Kreditstrukturen und Konditionen
  • Vereinbarung eines Moratoriums
  • Einwerben von Risikokapital

Ob und welche dieser Optionen realistisch sind, hängt von der konkreten Situation ab. Wir analysieren die Ausgangslage und geben eine ehrliche und transparente Einschätzung.

Persönliche Haftung
der Geschäftsführung.

Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.

Gemeinsam mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzleien beraten wir frühzeitig über Handlungsoptionen, dokumentieren die wirtschaftliche Lage belastbar und helfen, Haftungsrisiken zu minimieren, bevor der Druck von außen die Entscheidungen übernimmt.

Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit internationaler Vernetzung, damit unsere Mandanten auch in komplexen Rechtslagen zuverlässig begleitet werden.

Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.

Die Verfahrenswege
im Überblick.

Regelinsolvenz

Im Regelinsolvenzverfahren übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Ziel ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sowie die Erhaltung möglichst aller Arbeitsplätze. Wir begleiten und beraten Geschäftsführung und Gesellschafter in diesem Verfahren als neutraler Partner bei der Vorbereitung des Insolvenzantrags, in der Kommunikation gegenüber Gläubigern, Banken und Mitarbeitern und bei der betriebswirtschaftlichen Beratung während des laufenden Verfahrens.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert das Verfahren gemeinsam mit dem Generalbevollmächtigten unter Aufsicht eines Sachwalters eigenständig. Das ermöglicht mehr Kontrolle und Gestaltungsspielraum, setzt aber das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger und ein belastbares Sanierungskonzept voraus. Wir begleiten und beraten gemeinsam mit dem Generalbevollmächtigten und der Geschäftsführung im Rahmen des gesamten Prozesses betriebswirtschaftlich und operativ, von der Vorbereitung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens.

Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung
was passt?

Die Wahl des richtigen Verfahrenswegs ist eine der wichtigsten Entscheidungen im gesamten Prozess. Sie hängt von mehreren Faktoren ab: Wie ist das Verhältnis zu den wesentlichen Gläubigern? Liegt ein belastbares Sanierungskonzept vor? Hat die Geschäftsführung noch das Vertrauen der wichtigsten Stakeholder?

Wir beraten neutral zusammen mit der rechtlichen Begleitung, um eine fundierte Entscheidung auf Basis der konkreten Ausgangslage treffen zu können.

Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.

In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.

Unsere Kooperationspartner
für insolvenzrechtliche Fragen.

Für alle insolvenzrechtlichen Fragestellungen, von der Insolvenzantragspflicht bis zur Erstellung des Insolvenzantrags, kooperieren wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, erfahrenen Insolvenzverwaltern und Sachwaltern. Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen arbeiten wir mit einer großen europäischen Wirtschaftskanzlei zusammen, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleitet.

Warum
wir.

Wir sind neutraler Partner ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Verfahrensweg. Unsere Geschäftsführung sowie hochqualifizierte Seniorberater sind persönlich eingebunden. Wir beraten gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern frühzeitig zur Minimierung von Risiken jeglicher Art und kennen die Kommunikation gegenüber Gläubigern, Banken, Mitarbeitern und, bei kommunalen Kapitalgesellschaften, politischen Trägern und Aufsichtsgremien.

Sollte die Insolvenz nicht mehr abzuwenden sein oder als sinnvoll erachtet werden, beraten und begleiten wir Sie gemeinsam mit allen involvierten Parteien und unseren Kooperationspartnern während des gesamten weiteren Prozesses, beginnend mit allen vorinsolvenzlich erforderlichen Beratungen sowie der Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen.

Gesamter Prozess
Von vorinsolvenzlicher Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Häufige Fragen.

Alle Fragen & Antworten anzeigen+
01
Was ist der Unterschied zwischen drohender und eingetretener Zahlungsunfähigkeit?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine fälligen Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Fristen zu erfüllen, aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Eingetretene Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen fällige Verbindlichkeiten tatsächlich nicht mehr begleichen kann. Der Unterschied ist entscheidend: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit gibt es noch Handlungsspielraum. Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht.

02
Was ist Insolvenzverschleppung und wie vermeide ich sie?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Insolvenzantrag trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht oder zu spät gestellt wird. Sie führt zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers. Frühzeitiges Handeln, eine belastbare Dokumentation der wirtschaftlichen Lage und eine neutrale rechtliche Beratung sind der beste Schutz.

03
Kann eine Insolvenz auch abgewendet werden?

Ja, wenn früh genug gehandelt wird. Mögliche Wege sind Gläubigerverhandlungen, Schuldenschnitte, Stillhaltevereinbarungen, Umschuldungen, Moratorien oder die Einwerbung strategischer Investoren. Welche Option realistisch ist, hängt von der konkreten Ausgangslage ab.

04
Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Insolvenz in Eigenverwaltung?

Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters in der operativen Verantwortung. Die Eigenverwaltung ermöglicht mehr Kontrolle und Gestaltungsspielraum, setzt aber das Vertrauen der Gläubiger und ein belastbares Sanierungskonzept voraus.

05
Wie wählt man den richtigen Verfahrensweg?

Auf Basis der konkreten Ausgangslage: Gläubigerstruktur, Sanierungskonzept, Vertrauen der Stakeholder und zeitlicher Spielraum sind die entscheidenden Faktoren.

06
Was passiert mit den Mitarbeitern im Insolvenzverfahren?

Das hängt von der Verfahrensform und dem Ziel des Verfahrens ab. In vielen Fällen sind die Fortführung des Betriebs und der Erhalt von Arbeitsplätzen ausdrücklich Ziel. Wir entwickeln eine klare Kommunikationsstrategie gegenüber Mitarbeitern, damit Schlüsselpersonen nicht vorzeitig das Unternehmen verlassen.

07
Wie diskret läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Ein Insolvenzantrag ist grundsätzlich öffentlich. Die Vorbereitung und die Kommunikation gegenüber Gläubigern, Kunden und Mitarbeitern können jedoch so gestaltet werden, dass die Substanz des Unternehmens und wichtige Geschäftsbeziehungen bestmöglich geschützt werden.

08
Welche Rolle spielen Kooperationspartner im Insolvenzverfahren?

Insolvenzrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Wir arbeiten mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien, Insolvenzverwaltern und Sachwaltern zusammen.

09
Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ist eine Sonderform der Insolvenz in Eigenverwaltung. Es ermöglicht der Geschäftsführung, unter einem zeitlich befristeten Schutzschirm einen Insolvenzplan zu erarbeiten, während ein vorläufiger Sachwalter die Interessen der Gläubiger wahrt. Es ist ein selten genutztes, aber in bestimmten Situationen sinnvolles Instrument.

10
Was ist der erste Schritt, wenn ich die Insolvenzantragspflicht befürchte?

Nehmen Sie mit uns Kontakt für ein erstes vertrauliches und unverbindliches Gespräch auf. Wir verschaffen uns schnell einen ersten Eindruck von der Situation und erläutern Ihnen transparent und ehrlich die aus unserer Sicht erforderlichen ersten Maßnahmen und welcher Verfahrensweg am besten geeignet erscheint.