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Insolvenz in Eigenverwaltung —
Kontrolle behalten, Unternehmen neu aufstellen.

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und behält die operative Kontrolle über das Unternehmen und wird in der Regel von einem Generalbevollmächtigten begleitet. Dies erfolgt unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Das erfordert eine sehr gute Vorbereitung, Gläubigervertrauen und ein belastbares Sanierungskonzept. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat mehr Gestaltungsspielraum und bessere Chancen auf einen echten Neustart.

So begleiten und beraten wir
in der Eigenverwaltung.

Vorbereitung des Verfahrens

Eine sorgfältige Vorbereitung ist die Grundlage für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Mit unseren Kooperationspartnern bereiten wir das Verfahren in allen wesentlichen Unternehmensbereichen vor: Einkauf, Produktion, Vertrieb, Personalwirtschaft, Finanzen und IT. Dazu gehören die Entwicklung des Sanierungskonzepts, die Vorbereitung der gerichtlichen Anträge, die Klärung von Haftungsfragen, die Abstimmung mit Gesellschaftern und wesentlichen Gläubigern, sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.

Begleitung während des Verfahrens

Wir begleiten gemeinsam mit Geschäftsführung und Generalbevollmächtigtem durch das laufende Verfahren.

Das umfasst die betriebswirtschaftliche Fortführung des laufenden Verfahrens oder die Erstellung des Insolvenzplanes oder die Durchführung. Für insolvenzrechtliche Fragestellungen kooperieren wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien, erfahrenen Insolvenzverwaltern und Sachwaltern, für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragen mit einer der großen europäischen Wirtschaftskanzleien.

Porträt Kevin Ruths, ExperConsult

Kevin Ruths

Geschäftsführer

Was die Eigenverwaltung
bedeutet.

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und wird begleitet von einem Generalbevollmächtigten. Beide führen die Geschäfte des Unternehmens unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters fort. Anders als bei der Regelinsolvenz gibt die Geschäftsführung die operative Kontrolle nicht ab. Sie bleibt handlungsfähig und Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Gläubiger.

Im Rahmen einer Eigenverwaltung bleiben die meisten Aufgaben und die Verantwortung beim Management und werden nicht vom Insolvenzverwalter übernommen. Das erfordert Erfahrung, Struktur und einen Partner, der weiß, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung einer Eigenverwaltung unterliegen hohen Anforderungen der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger. Eine Beratung und Begleitung durch erfahrene Experten im Rahmen des Verfahrens ist insofern von großer Bedeutung und wichtig für den Erfolg des Verfahrensweges.

Die Sanierung wird in der Eigenverwaltung häufig auf der Grundlage eines Insolvenzplans durchgeführt. Wir unterstützen bereits bei der Erstellung des Antrags, der Beratung bei der betriebswirtschaftlichen Begleitung der Fortführung sowie auch bei der Erstellung des Insolvenzplans und bei der Durchführung des gerichtlichen Insolvenzplanverfahrens. Eine weitere Dienstleistung, die im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung regelmäßig genutzt wird, ist der Distressed M&A Prozess, den wir ebenfalls von Anfang bis zum Signing und Closing mit unseren Kooperationspartnern gemeinsam im Sinne des Verfahrens umsetzen.

Warum die Eigenverwaltung
oft die bessere Wahl ist.

Die Eigenverwaltung ermöglicht es, Kundenbeziehungen aktiver zu schützen, das Unternehmen gezielter neu auszurichten und den Verfahrensweg im Sinne aller Beteiligten durchzuführen. Die Geschäftsführung behält die Initiative, sie muss nicht auf Entscheidungen des Insolvenzverwalters warten, sondern gestaltet den Prozess selbstständig.

Für Kunden und Lieferanten macht das einen spürbaren Unterschied: Eine Geschäftsführung, die das Heft in der Hand behält und klar kommuniziert, schafft mehr Vertrauen als ein Verfahren, das von außen gesteuert wird.

Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Eigenverwaltung.

Gläubigervertrauen

Ohne das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger ist Eigenverwaltung nicht möglich. Gläubiger müssen davon überzeugt sein, dass die Geschäftsführung das Verfahren fair, kompetent und im Sinne der Gläubigerbefriedigung steuert. Wir analysieren gemeinsam mit der Geschäftsführung frühzeitig, ob dieses Vertrauen vorhanden ist bzw. wie es aufgebaut oder gesichert werden kann, bevor der Antrag gestellt wird.

Belastbares Sanierungskonzept

Die Eigenverwaltung benötigt ein tragfähiges Sanierungskonzept als Grundlage. Es muss realistisch, nachvollziehbar und von Gläubigern und Sachwaltern akzeptierbar sein. Wir entwickeln dieses Konzept gemeinsam mit der Geschäftsführung faktenbasiert und umsetzbar.

Frühzeitiges Handeln

Je früher und detaillierter die Insolvenz in Eigenverwaltung vorbereitet wird, desto größer ist der Gestaltungsspielraum. Wer wartet, bis der Druck von außen zu groß wird, verliert die Möglichkeit, die Weichen richtig zu stellen. Wir beraten Geschäftsführung und Gesellschafter intensiv und frühestmöglich, bevor die Situation eskaliert.

Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.

In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.

Persönliche Haftung
der Geschäftsführung.

Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.

Gemeinsam mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzleien beraten wir frühzeitig über Handlungsoptionen, dokumentieren die wirtschaftliche Lage belastbar und helfen, Haftungsrisiken zu minimieren.

Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit internationaler Vernetzung, damit unsere Mandanten auch in komplexen Rechtslagen zuverlässig begleitet werden.

Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.

Unsere Kooperationspartner
für rechtliche Fragen.

Für insolvenzrechtliche Fragestellungen arbeiten wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien sowie Insolvenzverwaltern zusammen.

Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der größten europäischen Wirtschaftskanzleien, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleiten.

Warum
wir.

Wir sind ein neutraler Partner ohne Eigeninteresse. Unsere Geschäftsführung sowie hochqualifizierte Seniorberater sind persönlich eingebunden. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern verfügen wir über nachhaltiges Know-how in der Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern, Gläubigerausschüssen sowie Sachwaltern und Finanzierern und Mitarbeitern. Wir wissen, wie man in einer komplexen Situation im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Begleitung und Beratung sowie bei Distressed M&A Prozessen die richtigen Weichen stellt.

Eigenverwaltung bedeutet Kontrolle behalten – aber nur, wenn sie gut vorbereitet ist.

Häufige Fragen.

Alle Fragen & Antworten anzeigen+
01
Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung und wie unterscheidet sie sich von der Regelinsolvenz?

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung gemeinsam mit einem Generalbevollmächtigten unter Aufsicht eines Sachwalters in der operativen Verantwortung. Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die operative Kontrolle. Die Eigenverwaltung bietet mehr Gestaltungsspielraum, stellt aber höhere Anforderungen.

02
Welche Voraussetzungen müssen für eine Eigenverwaltung erfüllt sein?

Das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger in die Geschäftsführung gemeinsam mit einem Generalbevollmächtigten muss vorhanden sein. Ein belastbares Sanierungskonzept muss als Grundlage für das Verfahren vorliegen. Und die Geschäftsführung muss bereit und in der Lage sein, das Verfahren aktiv zu tragen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Regelinsolvenz die realistischere Option.

03
Wann ist die Eigenverwaltung die richtige Verfahrensform?

Wenn das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger noch vorhanden ist, ein belastbares Sanierungskonzept entwickelt werden kann und die Geschäftsführung in der Lage ist, die Fortführung der Geschäftstätigkeit umzusetzen. Je früher diese Voraussetzungen geprüft und gesichert werden, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.

04
Was ist die Rolle des Sachwalters in der Eigenverwaltung?

Der Sachwalter überwacht die Eigenverwaltung im Interesse der Gläubiger und Arbeitnehmer. Er kontrolliert die Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten, prüft das Sanierungskonzept und hat bei wesentlichen Entscheidungen ein Mitspracherecht.

05
Welche Rolle spielen wir in der Eigenverwaltung?

Wir beraten und unterstützen das bestehende Management bei der Durchführung der Sanierung im Rahmen der begleitenden Beratung von betriebswirtschaftlichen Themen. Wir können die Antragsstellung vorbereiten sowie im Rahmen des gesamten Prozesses entsprechend beraten und begleiten und das Projektmanagement im gesamten Verfahren übernehmen.

06
Wie wird das Gläubigervertrauen gesichert?

Durch frühzeitige und transparente Kommunikation, ein belastbares Sanierungskonzept und eine Geschäftsführung, gemeinsam mit einem Generalbevollmächtigten, die das Verfahren professionell und glaubwürdig trägt. Wir analysieren frühzeitig, wie das Gläubigervertrauen gesichert oder aufgebaut werden kann, bevor der Antrag gestellt wird.

07
Was passiert, wenn das Gläubigervertrauen während des Verfahrens verloren geht?

Das Gericht kann auf Antrag der Gläubiger die Eigenverwaltung aufheben und das Verfahren in eine Regelinsolvenz überführen. Das ist einer der Gründe, warum eine gründliche Vorbereitung und eine kontinuierliche Pflege des Gläubigervertrauens so entscheidend sind.

08
Was ist ein Insolvenzplan und welche Rolle spielt er in der Eigenverwaltung?

Ein Insolvenzplan ist ein Instrument zur Sanierung des Unternehmens im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Er legt fest, wie die Gläubiger befriedigt werden und wie das Unternehmen neu aufgestellt wird. In der Eigenverwaltung wird die Sanierung häufig auf Grundlage eines Insolvenzplans durchgeführt. Wir unterstützen bei der Erstellung des Plans und begleiten das gerichtliche Insolvenzplanverfahren vollständig.

09
Wie werden Gesellschafter und Finanzierer in die Eigenverwaltung eingebunden?

Durch strukturierte Kommunikation und klare Botschaften, die Vertrauen schaffen und unnötige Eskalationen vermeiden.

10
Was passiert mit den Mitarbeitern in der Eigenverwaltung?

Da die Geschäftsführung in der Verantwortung bleibt, ist die interne Kommunikation direkter und persönlicher als in der Regelinsolvenz. Wir entwickeln eine klare interne Kommunikationsstrategie, damit Schlüsselpersonen nicht vorzeitig das Unternehmen verlassen.

11
Wie kommuniziert man eine Eigenverwaltung gegenüber Kunden und Lieferanten?

Frühzeitig, klar und mit einer abgestimmten Botschaft. Die Eigenverwaltung bietet gegenüber der Regelinsolvenz den Vorteil, dass die Geschäftsführung selbst kommunizieren kann, das schafft mehr Vertrauen. Wir entwickeln die Kommunikationsstrategie und begleiten deren Umsetzung.

12
Kann der Geschäftsbetrieb während der Eigenverwaltung vollständig aufrechterhalten werden?

In vielen Fällen ja. Das ist eines der zentralen Ziele der Eigenverwaltung. Eine gute Vorbereitung und ein belastbares Sanierungskonzept erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Fortführung erheblich.

13
Was passiert nach Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens?

Bei erfolgreicher Sanierung folgt die operative Neuaufstellung des Unternehmens. Wir begleiten auch diesen Schritt, von der strategischen Neuausrichtung bis zur nachhaltigen Stabilisierung.