Insolvenz in Eigenverwaltung —
Kontrolle behalten, Unternehmen neu aufstellen.
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und behält die operative Kontrolle über das Unternehmen und wird in der Regel von einem Generalbevollmächtigten begleitet. Dies erfolgt unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Das erfordert eine sehr gute Vorbereitung, Gläubigervertrauen und ein belastbares Sanierungskonzept. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat mehr Gestaltungsspielraum und bessere Chancen auf einen echten Neustart.
So begleiten und beraten wir
in der Eigenverwaltung.
Vorbereitung des Verfahrens
Eine sorgfältige Vorbereitung ist die Grundlage für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Mit unseren Kooperationspartnern bereiten wir das Verfahren in allen wesentlichen Unternehmensbereichen vor: Einkauf, Produktion, Vertrieb, Personalwirtschaft, Finanzen und IT. Dazu gehören die Entwicklung des Sanierungskonzepts, die Vorbereitung der gerichtlichen Anträge, die Klärung von Haftungsfragen, die Abstimmung mit Gesellschaftern und wesentlichen Gläubigern, sowie die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.
Begleitung während des Verfahrens
Wir begleiten gemeinsam mit Geschäftsführung und Generalbevollmächtigtem durch das laufende Verfahren.
Das umfasst die betriebswirtschaftliche Fortführung des laufenden Verfahrens oder die Erstellung des Insolvenzplanes oder die Durchführung. Für insolvenzrechtliche Fragestellungen kooperieren wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien, erfahrenen Insolvenzverwaltern und Sachwaltern, für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragen mit einer der großen europäischen Wirtschaftskanzleien.
Was die Eigenverwaltung
bedeutet.
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und wird begleitet von einem Generalbevollmächtigten. Beide führen die Geschäfte des Unternehmens unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters fort. Anders als bei der Regelinsolvenz gibt die Geschäftsführung die operative Kontrolle nicht ab. Sie bleibt handlungsfähig und Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Gläubiger.
Im Rahmen einer Eigenverwaltung bleiben die meisten Aufgaben und die Verantwortung beim Management und werden nicht vom Insolvenzverwalter übernommen. Das erfordert Erfahrung, Struktur und einen Partner, der weiß, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung einer Eigenverwaltung unterliegen hohen Anforderungen der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger. Eine Beratung und Begleitung durch erfahrene Experten im Rahmen des Verfahrens ist insofern von großer Bedeutung und wichtig für den Erfolg des Verfahrensweges.
Die Sanierung wird in der Eigenverwaltung häufig auf der Grundlage eines Insolvenzplans durchgeführt. Wir unterstützen bereits bei der Erstellung des Antrags, der Beratung bei der betriebswirtschaftlichen Begleitung der Fortführung sowie auch bei der Erstellung des Insolvenzplans und bei der Durchführung des gerichtlichen Insolvenzplanverfahrens. Eine weitere Dienstleistung, die im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung regelmäßig genutzt wird, ist der Distressed M&A Prozess, den wir ebenfalls von Anfang bis zum Signing und Closing mit unseren Kooperationspartnern gemeinsam im Sinne des Verfahrens umsetzen.
Warum die Eigenverwaltung
oft die bessere Wahl ist.
Die Eigenverwaltung ermöglicht es, Kundenbeziehungen aktiver zu schützen, das Unternehmen gezielter neu auszurichten und den Verfahrensweg im Sinne aller Beteiligten durchzuführen. Die Geschäftsführung behält die Initiative, sie muss nicht auf Entscheidungen des Insolvenzverwalters warten, sondern gestaltet den Prozess selbstständig.
Für Kunden und Lieferanten macht das einen spürbaren Unterschied: Eine Geschäftsführung, die das Heft in der Hand behält und klar kommuniziert, schafft mehr Vertrauen als ein Verfahren, das von außen gesteuert wird.
Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Eigenverwaltung.
Gläubigervertrauen
Ohne das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger ist Eigenverwaltung nicht möglich. Gläubiger müssen davon überzeugt sein, dass die Geschäftsführung das Verfahren fair, kompetent und im Sinne der Gläubigerbefriedigung steuert. Wir analysieren gemeinsam mit der Geschäftsführung frühzeitig, ob dieses Vertrauen vorhanden ist bzw. wie es aufgebaut oder gesichert werden kann, bevor der Antrag gestellt wird.
Belastbares Sanierungskonzept
Die Eigenverwaltung benötigt ein tragfähiges Sanierungskonzept als Grundlage. Es muss realistisch, nachvollziehbar und von Gläubigern und Sachwaltern akzeptierbar sein. Wir entwickeln dieses Konzept gemeinsam mit der Geschäftsführung faktenbasiert und umsetzbar.
Frühzeitiges Handeln
Je früher und detaillierter die Insolvenz in Eigenverwaltung vorbereitet wird, desto größer ist der Gestaltungsspielraum. Wer wartet, bis der Druck von außen zu groß wird, verliert die Möglichkeit, die Weichen richtig zu stellen. Wir beraten Geschäftsführung und Gesellschafter intensiv und frühestmöglich, bevor die Situation eskaliert.
Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.
In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.
Persönliche Haftung
der Geschäftsführung.
Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.
Gemeinsam mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Kanzleien beraten wir frühzeitig über Handlungsoptionen, dokumentieren die wirtschaftliche Lage belastbar und helfen, Haftungsrisiken zu minimieren.
Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit internationaler Vernetzung, damit unsere Mandanten auch in komplexen Rechtslagen zuverlässig begleitet werden.
Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.
Unsere Kooperationspartner
für rechtliche Fragen.
Für insolvenzrechtliche Fragestellungen arbeiten wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien sowie Insolvenzverwaltern zusammen.
Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der größten europäischen Wirtschaftskanzleien, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleiten.
Warum
wir.
Wir sind ein neutraler Partner ohne Eigeninteresse. Unsere Geschäftsführung sowie hochqualifizierte Seniorberater sind persönlich eingebunden. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern verfügen wir über nachhaltiges Know-how in der Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern, Gläubigerausschüssen sowie Sachwaltern und Finanzierern und Mitarbeitern. Wir wissen, wie man in einer komplexen Situation im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Begleitung und Beratung sowie bei Distressed M&A Prozessen die richtigen Weichen stellt.
Eigenverwaltung bedeutet Kontrolle behalten – aber nur, wenn sie gut vorbereitet ist.