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Regelinsolvenz — vorbereitet durch das Verfahren, Zukunft neu gestalten.

Eine Regelinsolvenz ist kein Scheitern, sie ist ein geordneter Weg durch eine außerordentliche Situation. Wer das Verfahren gut vorbereitet, schützt sich persönlich, erhält die Substanz des Unternehmens und schafft die Grundlage für einen echten Neustart. Wir begleiten Geschäftsführung und Gesellschafter durch den gesamten Prozess.

Was die Regelinsolvenz
bedeutet.

Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Die Geschäftsführung gibt die operative Kontrolle ab, bleibt aber im besten Fall Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten und trägt weiterhin Verantwortung für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verwalter.

Ziel des Verfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sowie die Erhaltung möglichst aller Arbeitsplätze durch Fortführung und Neuaufstellung des Unternehmens unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Möglichkeiten.

Porträt Kevin Ruths, ExperConsult

Kevin Ruths

Geschäftsführer

Persönliche Haftung
der Geschäftsführung.

Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.

Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.

Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.

In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.

So begleiten und beraten wir
im Regelinsolvenzverfahren.

Vorbereitung des Verfahrens

Eine gute Vorbereitung entscheidet darüber, wie das Verfahren verläuft und welche Handlungsspielräume erhalten bleiben.

Wir bereiten Geschäftsführung und Gesellschafter systematisch vor: Dokumentation der wirtschaftlichen Lage, Klärung der Haftungsfragen, Abstimmung mit Gesellschaftern und Banken, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Je besser das Verfahren vorbereitet ist, desto geringer sind die Risiken und desto größer die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang.

Begleitung während des Verfahrens

Wir begleiten gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter durch das laufende Verfahren.

Das umfasst die betriebswirtschaftliche Fortführung des laufenden Verfahrens oder die Durchführung des Distressed M&A Prozesses.

Unsere Kooperationspartner
für rechtliche Fragen.

Für insolvenzrechtliche Fragestellungen arbeiten wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien sowie Insolvenzverwaltern zusammen.

Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der größten europäischen Wirtschaftskanzleien, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleiten.

Warum
wir.

Wir sind ein neutraler Partner ohne Eigeninteresse. Unsere Geschäftsführung sowie hochqualifizierte Seniorberater sind persönlich eingebunden. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern verfügen wir über nachhaltiges Know-how in der Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern, Gläubigerausschüssen, Finanzierern und Mitarbeitern und wissen, wie man in einer komplexen Situation im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung sowie bei Distressed M&A Prozessen die richtigen Weichen stellt.

Regelinsolvenz gut vorbereitet ist der Unterschied zwischen Verlust und Neustart.

Häufige Fragen.

Alle Fragen & Antworten anzeigen+
01
Was ist eine Regelinsolvenz und wie unterscheidet sie sich von der Insolvenz in Eigenverwaltung?

Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die operative Kontrolle. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters in der operativen Verantwortung. Die Regelinsolvenz ist die häufigere Verfahrensform. Die Eigenverwaltung erfordert das Vertrauen der Gläubiger und ein belastbares Sanierungskonzept.

02
Wann ist die Regelinsolvenz die richtige Verfahrensform?

Wenn das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger in die Geschäftsführung nicht mehr gegeben ist, wenn die Komplexität des Verfahrens einen erfahrenen externen Verwalter erfordert oder wenn eine neutrale Instanz zur Beruhigung aller Beteiligten beiträgt.

03
Was passiert mit der Geschäftsführung im Regelinsolvenzverfahren?

Die Geschäftsführung gibt die operative Verfügungsgewalt an den Insolvenzverwalter ab, bleibt aber im optimalen Fall Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter ist im Interesse aller Beteiligten und erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Verfahrensausgang.

04
Welche persönlichen Haftungsrisiken hat der Geschäftsführer bei zu spätem Handeln?

Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer Überschuldung besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Frühzeitiges Handeln und eine belastbare Dokumentation der wirtschaftlichen Lage sind daher dringend zu empfehlen.

05
Was ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters?

Der Insolvenzverwalter übernimmt die operative Kontrolle über das Unternehmen mit dem Ziel, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

06
Welche Rolle spielen wir im Regelinsolvenzverfahren?

Wir begleiten und beraten den Insolvenzverwalter bei der betrieblichen Fortführung des Unternehmens sowie ggfs. auch im Rahmen des Distressed M&A Prozesses.

07
Wie werden Gesellschafter und Banken in das Verfahren eingebunden?

Durch strukturierte Kommunikation und klare Botschaften, die Vertrauen schaffen und unnötige Eskalationen vermeiden.

08
Was passiert mit den Mitarbeitern im Regelinsolvenzverfahren?

Das hängt vom Ziel des Verfahrens ab. Wird der Betrieb fortgeführt, ist der Erhalt von Arbeitsplätzen häufig ausdrückliches Ziel. Wir begleiten eine klare interne Kommunikationsstrategie, damit Schlüsselpersonen möglichst nicht vorzeitig das Unternehmen verlassen.

09
Kann der Geschäftsbetrieb während des Regelinsolvenzverfahrens aufrechterhalten werden?

Ja, in vielen Fällen wird der Betrieb unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt, um den Unternehmenswert zu erhalten und die Chancen auf Sanierung oder Verkauf zu maximieren. Eine gute Vorbereitung des Verfahrens erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Fortführung erheblich.

10
Wie kommuniziert man eine Regelinsolvenz gegenüber Kunden und Lieferanten?

Frühzeitig, klar und mit einer abgestimmten Botschaft. Kunden und Lieferanten, die aus der Presse von der Insolvenz erfahren, reagieren anders als solche, die direkt und transparent informiert werden. Wir begleiten eine klare Kommunikationsstrategie und deren Umsetzung.

11
Was ist ein Gläubigerausschuss und welche Rolle spielt er?

Der Gläubigerausschuss ist ein vom Gericht eingesetztes Gremium, das die Arbeit des Insolvenzverwalters überwacht und bei wesentlichen Entscheidungen mitwirkt. Er setzt sich aus Vertretern der wesentlichen Gläubigergruppen zusammen – Banken, Lieferanten und Mitarbeiter können vertreten sein.

12
Was passiert nach Abschluss des Regelinsolvenzverfahrens?

Das hängt vom Verfahrensergebnis ab und kann von der Fortführung des sanierten Unternehmens bis zur Ausproduktion mit einer kompletten Liquidation des Unternehmens gehen.