Regelinsolvenz — vorbereitet durch das Verfahren, Zukunft neu gestalten.
Eine Regelinsolvenz ist kein Scheitern, sie ist ein geordneter Weg durch eine außerordentliche Situation. Wer das Verfahren gut vorbereitet, schützt sich persönlich, erhält die Substanz des Unternehmens und schafft die Grundlage für einen echten Neustart. Wir begleiten Geschäftsführung und Gesellschafter durch den gesamten Prozess.
Was die Regelinsolvenz
bedeutet.
Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Die Geschäftsführung gibt die operative Kontrolle ab, bleibt aber im besten Fall Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten und trägt weiterhin Verantwortung für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verwalter.
Ziel des Verfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sowie die Erhaltung möglichst aller Arbeitsplätze durch Fortführung und Neuaufstellung des Unternehmens unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Möglichkeiten.
Persönliche Haftung
der Geschäftsführung.
Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.
Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.
Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.
In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.
So begleiten und beraten wir
im Regelinsolvenzverfahren.
Vorbereitung des Verfahrens
Eine gute Vorbereitung entscheidet darüber, wie das Verfahren verläuft und welche Handlungsspielräume erhalten bleiben.
Wir bereiten Geschäftsführung und Gesellschafter systematisch vor: Dokumentation der wirtschaftlichen Lage, Klärung der Haftungsfragen, Abstimmung mit Gesellschaftern und Banken, Entwicklung einer Kommunikationsstrategie gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Je besser das Verfahren vorbereitet ist, desto geringer sind die Risiken und desto größer die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang.
Begleitung während des Verfahrens
Wir begleiten gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter durch das laufende Verfahren.
Das umfasst die betriebswirtschaftliche Fortführung des laufenden Verfahrens oder die Durchführung des Distressed M&A Prozesses.
Unsere Kooperationspartner
für rechtliche Fragen.
Für insolvenzrechtliche Fragestellungen arbeiten wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien sowie Insolvenzverwaltern zusammen.
Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der größten europäischen Wirtschaftskanzleien, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleiten.
Warum
wir.
Wir sind ein neutraler Partner ohne Eigeninteresse. Unsere Geschäftsführung sowie hochqualifizierte Seniorberater sind persönlich eingebunden. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern verfügen wir über nachhaltiges Know-how in der Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern, Gläubigerausschüssen, Finanzierern und Mitarbeitern und wissen, wie man in einer komplexen Situation im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung sowie bei Distressed M&A Prozessen die richtigen Weichen stellt.
Regelinsolvenz gut vorbereitet ist der Unterschied zwischen Verlust und Neustart.