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Quick-Check —
Klarheit über die wirtschaftliche Lage, bevor es zu spät ist.

Der Quick-Check ist eine vollwertige Beratungsdienstleistung, die von erfahrenen Senior-Beratern durchgeführt wird. Er wird gegebenenfalls ergänzt durch eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und zu einem Gutachten gewertet. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Ertrags- und Liquiditätsperspektiven sowie die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens. Das Ergebnis ist ein Bericht, der den Anforderungen der Hausbanken, Gesellschafter und Kontrollorgane (Aufsichtsräte/Beiräte) gerecht wird und als belastbare Grundlage für ein mögliches nachgelagertes Sanierungs- oder Restrukturierungsgutachten dient.

Unsere Leistungen und was der
Quick-Check umfasst.

13-Wochen-Liquiditätsplanung und Monatsplanung

Darstellung aller Ein- und Auszahlungen. Die Rahmenbedingungen werden individuell mit dem Unternehmen und den Kreditgebern abgestimmt. Anschließende Monatsplanung für ein klares Bild über kurzfristige Zahlungsfähigkeit und kritische Liquiditätsengpässe. Gerade bei kommunalen Kapitalgesellschaften sowie gemeinnützigen Trägern macht diese Detailtiefe sichtbar, was Jahres- oder Monatsplanungen verbergen: wann Liquiditätsrisiken tatsächlich entstehen.

Prüfung der Ertrags- und Liquiditätsperspektiven sowie der Kapitaldienstfähigkeit

Kann das Unternehmen seine laufenden Verpflichtungen gegenüber Kreditgebern erfüllen? Sind die Ertrags- und Liquiditätsperspektiven realistisch? Beide Fragestellungen werden faktenbasiert und transparent für den Auftraggeber geprüft und im Bericht protokolliert.

Bankenspiegel und Darlehensentwicklung in der Mehrjahresperspektive

Konsolidierte Darstellung aller Bankverbindlichkeiten, KK-Linien, Darlehen und Fälligkeiten in einer Übersicht, die vor Hausbank, Gesellschaftern und Aufsichtsgremien standhält. Für kommunale Kapitalgesellschaften sowie gemeinnützige Träger mit komplexen Darlehensstrukturen schafft das erstmals Transparenz über die tatsächliche Finanzlage.

Optimierungsmaßnahmen bereits einbezogen

Wir bleiben nicht ausschließlich bei der Diagnose. Mögliche Optimierungsmaßnahmen werden bereits in die Planung einbezogen und bewertet, als Grundlage für das nachgelagerte Sanierungs- oder Restrukturierungsgutachten.

Marktanalyse der Branche

Einordnung der wirtschaftlichen Lage in das Marktumfeld: Wettbewerbssituation, Branchentrends und externe Einflussfaktoren, die die Perspektiven des Unternehmens beeinflussen.

Was der Quick-Check
nicht ist.

Der Quick-Check ist kein standardisiertes Online-Tool, kein automatisierter Report und kein einfacher Finanzcheck. Er ist eine vollwertige Beratungsdienstleistung mit klar abgegrenzten Rahmenbedingungen, individuell erstellt von Senior-Beratern mit langjähriger Erfahrung in der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung.

Porträt Kevin Ruths, ExperConsult

Kevin Ruths

Geschäftsführer

Wenn die Hausbank
Klarheit fordert — oder Sie selbst.

Kreditlinie wird nicht verlängert, Gesellschafter stellen kritische Fragen, die Hausbank fordert einen Liquiditätsnachweis bzw. eine Fortführungsprognose oder sie spüren selbst, dass die Lage kritisch wird. In all diesen Situationen brauchen Geschäftsführer und Inhaber schnell ein belastbares Lagebild.

Frühzeitig handeln
schützt — auch persönlich.

Geschäftsführer sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer bestehenden Überschuldung unverzüglich zu handeln. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Das gilt für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ebenso wie für Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften.

Der Quick-Check schafft Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Lage, dokumentiert den Handlungsbedarf und sichert die Rechtsposition der Geschäftsführung sowie weiterer verantwortlicher Organe – bevor externe Stakeholder den Druck weiter erhöhen.

Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben Ihnen.

Für wen der
Quick-Check
gedacht ist.

Der Quick-Check richtet sich an zwei Gruppen, die vor strukturell ähnlichen Herausforderungen stehen: Geschäftsführer und Inhaber mittelständischer Unternehmen sowie Geschäftsführer kommunaler Kapitalgesellschaften und gemeinnütziger Träger.

Mittelständische Unternehmen

Geschäftsführer und weitere Organe mittelständischer Unternehmen, die schnell ein belastbares Lagebild brauchen – als Reaktion auf Druck oder proaktiv, wenn intern Warnsignale sichtbar werden.

Kommunale Kapitalgesellschaften & gemeinnützige Träger

Stadtwerke, kommunale Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbände und kommunalnahe gGmbHs stehen vor besonderen Herausforderungen: Risiken entstehen hier häufig nicht durch fehlende Nachfrage, sondern durch zeitliche Verschiebungen von Zahlungsströmen in einem stark regulierten Umfeld. Regulierte Pflegesätze, Kostenträgerverhandlungen und kommunale Zuschüsse erschweren die Planung zusätzlich. Wenn der Aufsichtsrat oder der Trägerkreis ein Lagebild fordert, fehlt häufig genau das: eine konsolidierte, belastbare Grundlage.

Über 40 Jahre Erfahrung.
Unsere Referenzen.

In fast vier Jahrzehnten haben wir Kommunen, Regionen und mittelständische Unternehmen begleitet – von Standortentwicklung und Standortmarketing über Wachstum und Finanzierung bis zu Nachfolge und Restrukturierung. Eine Auswahl unserer Projekte und was unsere Kunden über die Zusammenarbeit sagen, finden Sie auf einen Blick.

Unsere Kooperationspartner
für rechtliche Fragen.

Für insolvenzrechtliche Fragestellungen arbeiten wir mit auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzleien sowie Insolvenzverwaltern zusammen.

Für wirtschaftsrechtliche und grenzüberschreitende Fragestellungen kooperieren wir mit einer der größten europäischen Wirtschaftskanzleien, die Mandanten zuverlässig durch die komplexe Rechtslandschaft Europas begleiten.

Warum
wir.

Senior-Berater mit langjähriger Erfahrung in der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung. Kooperation mit spezialisierten Fachanwaltskanzleien für insolvenzrechtliche und wirtschaftsrechtliche Fragen. All das zu transparenten Konditionen.

Klarheit über die wirtschaftliche Lage – schnell, belastbar, mit Festhonorar.

Der nächste Schritt
nach dem Quick-Check.

Der Quick-Check ist die Vorstufe. Je nach Ergebnis erfolgt im nächsten Schritt eine Sanierung, eine Restrukturierung oder die Erstellung einer Fortführungsprognose. Sollte die Anmeldung zum Insolvenzverfahren erforderlich sein, begleiten wir diesen Übergang und sorgen dafür, dass kein Informationsverlust entsteht.

Häufige Fragen.

Alle Fragen & Antworten anzeigen+
01
Was ist ein Quick-Check und wann ist er sinnvoll?

Der Quick-Check ist eine vollwertige Beratungsdienstleistung, die schnell ein belastbares Bild der wirtschaftlichen Lage liefert, als Reaktion auf externen Druck oder proaktiv, wenn intern Warnsignale sichtbar werden. Er ist sinnvoll, bevor Hausbank oder Aufsichtsgremien eskalieren und während noch mehr Handlungsoptionen möglich sind.

02
Wann fordert eine Hausbank eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung oder ein Gutachten?

In der Regel, wenn Kreditlinien dauerhaft ausgeschöpft sind, Darlehen verlängert werden sollen oder die Bank Zweifel an der Fortführungsfähigkeit hat. Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Spielraum bleibt in der Verhandlung.

03
Was ist eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und wofür brauche ich sie?

Sie stellt alle erwarteten Ein- und Auszahlungen der kommenden 13 Wochen dar und macht sichtbar, wann konkrete Liquiditätsengpässe entstehen. Hausbanken und Insolvenzanwälte erkennen sie als offizielles Berichtsdokument an.

04
Was ist Kapitaldienstfähigkeit und wie wird sie geprüft?

Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens, Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus dem laufenden Cashflow zu bedienen. Wir prüfen sie auf Basis der Ertrags- und Liquiditätsperspektiven und stellen das Ergebnis nachvollziehbar dar.

05
Was ist ein Bankenspiegel und was beinhaltet er?

Eine konsolidierte Übersicht aller Verbindlichkeiten: KK-Linien, Darlehen, Leasing, Fälligkeiten und Zinsverpflichtungen etc. Er schafft Transparenz über die gesamte Finanzierungsstruktur und ist Grundlage für Gespräche zwischen Hausbank und Unternehmen.

06
Wie lange dauert ein Quick-Check?

Das hängt vom Umfang und der Datenlage ab. Wir arbeiten schnell – weil in den meisten Situationen Zeit der entscheidende Faktor ist.

07
Welche Unterlagen werden für einen Quick-Check benötigt?

In der Regel aktuelle SuSa, BWA, Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre, Kontoauszüge, Darlehensverträge sowie Debitoren- und Kreditorenaufstellungen. Wir besprechen den genauen Bedarf im ersten Gespräch.

08
Ab wann ist ein Geschäftsführer verpflichtet zu handeln – und was droht bei zu spätem Handeln?

Spätestens bei drohender oder vorliegender Zahlungsunfähigkeit besteht eine gesetzliche Handlungspflicht. Wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Der Quick-Check dokumentiert einen möglichen Handlungsbedarf und verringert somit mögliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung.

09
Was ist Insolvenzverschleppung und wie vermeide ich sie?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Insolvenzantrag trotz drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht oder zu spät gestellt wird. Frühzeitiges Handeln und eine belastbare Dokumentation der wirtschaftlichen Lage sind daher besonders wichtig.

10
Welche Rolle spielen insolvenzrechtliche Fragen beim Quick-Check?

Sie sind von Anfang an relevant – insbesondere wenn Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist. Für diese Fragen kooperieren wir mit spezialisierten Fachanwaltskanzleien.

11
Kann der Quick-Check als Grundlage für Bankengespräche genutzt werden?

Ja – der Abschlussbericht ist so aufbereitet, dass er den Anforderungen von Hausbanken, Geschäftsführern und Aufsichtsgremien gerecht wird.

12
Was ist der Unterschied zwischen dem Quick-Check für Unternehmen und dem für kommunale Kapitalgesellschaften?

Die Methodik ist identisch, der Kontext unterscheidet sich.